Technischer Minderwert liegt dann vor, wenn es nicht möglich ist, das Fahrzeug in den selben technischen funktionsfähigen Zustand zu versetzen, den es vor dem Unfall hatte. Das bedeutet, der zurückbleibende Schaden kann nicht repariert werden. Der technische Minderwert kann sich dabei auf die Gebrauchsfähigkeit, Betriebssicherheit oder das Aussehen des Fahrzeuges beziehen. Wann trifft technische Wertminderung