Wenn bei einem Unfall der entstandene Schaden so hoch ist, dass sich die Reparatur aus finanzieller Sicht nicht lohnt, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Es ist hierbei unerheblich, ob das Fahrzeug noch fahrtauglich ist, oder nicht.
Von einem wirtschaftlicher Totalschaden wird gesprochen, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges übersteigen.
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, muss die Versicherung Ihnen nicht die Kosten für die Reparatur, sondern die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeuges erstatten. (Entscheiden Sie sich für die Reparatur, gilt die 130 % Regelung.)
Diese Werte werden im Rahmen eines Unfallgutachtens ermittelt. Es ist für Sie von ausgesprochenem Vorteil, ein unabhängiges Gutachten zu erhalten. Bei einem Haftpflichtschaden ist die Wahl eines eigenen Unfallgutachters Ihr Recht, von dem Sie unbedingt gebrauch machen sollten.
Kontaktieren Sie für weitere Informationen gerne das KFZ Sachverständigenbüro Kreitner.