Der Wiederherstellungswert berechnet sich aus der Summe der Anschaffung und der darauf folgenden Restauration eines Fahrzeuges. Dieser Wert ist rein rechnerisch und ergibt sich aus der Addition der Investitionen. Dabei ist unerheblich, ob sich dieser Preis am Markt bei einem Verkauf erzielen lässt.
Die Differenz zum Marktwert kann erheblich sein.
Bedeutung bekommt der Wiederherstellungswert vor allem dann, wenn ein Fahrzeug besonders langwierig und kostenintensiv restauriert worden ist.
Der Wiederherstellungswert wird durch ein Fahrzeuggutachten ermittelt. Ein solches KFZ Gutachten wird von einem KFZ Sachverständigen erstellt.