Der Wiederbeschaffungswert betitelt die Geldsumme, die nötig ist, um bei aktueller Marktlage, ein gleichartiges oder gleichwertiges Fahrzeug kurzfristig zu beschaffen.
Anders als beim Marktwert, wir bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes die Händlergewinnspanne und Mehrwertsteuer berücksichtigt.
Ermittelt wird der Marktwert von einem KFZ Gutachter oder einem KFZ Sachverständigenbüro unter Berücksichtigung des
- aktuellen Fahrzeugmarktes
- der Händergewinnspanne
- gewisser Autionsdaten
- der Mehrwertsteuer
Zum Einsatz kommt der Wiederbeschaffungswert insbesondere bei einem Haftpflichtschadensfall. Hierbei ist darauf zu achten, dass das bewertende Gutachten unabhängig ist. In Einem Haftpflichtschadensfall ist es Ihr Recht, selbst einen Gutachter für Ihr Auto zu bestimmen.
Die Geldsumme für den ermittelten Schaden, sowie das Gutachten, trägt die gegnerische Versicherung.
Kontaktieren Sie bestenfalls Ihren Auto-Gutachter oder KFZ Sachverständigenbüro für ein unabhängiges Gutachten.