Vorschaden bezeichnet die Tatsache, dass bei einem Fahrzeug bereits ein oder mehrere Unfallschäden repariert wurden. Auch Schönheitsreparaturen können hierzu zählen.
Die Nacharbeiten müssen ermittelt und im Unfallgutachten sachkundig vermerkt werden. Hierfür ist ein unabhängiges Gutachten eine KFZ Sachverständigenbüros Ihr Vorteil.
Tipp: Machen Sie im Haftpflichtfall von Ihrem Recht gebraucht, einen eigenen unabhängigen KFZ Gutachter zu bestimmen. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung tragen.