Vorhaltekosten sind Kosten, die ein Gewerbetreibender für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges aufwenden muss.
Sollte der Betrieb kein Ersatzfahrzeug haben und der Geschädigte keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, wird differenziert.
- Fahrzeug dient unmittelbar der Gewinnerbringung:
Der entgangene Gewinn muss ermittelt werden, zuzüglich der Fixkosten für das nicht einsatzfähige Fahrzeug - Fahrzeug dient mittelbar der Gewinnerzielung:
Der Ausfall führt zur Beeinträchtigung des betrieblichen Ablaufs. In diesem Fall ist Nutzungsausfall zu errechnen.