Was sind „Verbringungskosten“?
Wenn Sie sich bei einem Unfall als Geschädigter für eine Reparatur entscheiden, ist es im Haftpflichtfall eines Ihrer Rechte, die Werkstatt selbst zu wählen.
Oft ist die ausgewählte Werkstatt aber nicht in der Lage Lackierarbeiten selbst durchzuführen. Für diese Tätigkeiten wird das Fahrzeug zu einer Lackiererei gebracht. Hierbei spricht man von Verbringung des Fahrzeuges.
Durch die Verbringung entstehen Kosten für den Transport und die Arbeitszeit. Natürlich haben Sie als Geschädigter Anspruch auf den Ersatz dieser Verbringungskosten.