Technischer Minderwert liegt dann vor, wenn es nicht möglich ist, das Fahrzeug in den selben technischen funktionsfähigen Zustand zu versetzen, den es vor dem Unfall hatte.
Das bedeutet, der zurückbleibende Schaden kann nicht repariert werden. Der technische Minderwert kann sich dabei auf die Gebrauchsfähigkeit, Betriebssicherheit oder das Aussehen des Fahrzeuges beziehen.
Wann trifft technische Wertminderung zu?
In aller Regel können Fahrzeuge heutiger Bauart durch qualifizierte Karosseriebetriebe technisch einwandfrei instand gesetzt werden. Eine Rückverformung anstelle eines Austauschs, ist ein zulässiger Instandsetzungsweg. Wenn keine vollständige Rückverformung möglich ist, müssen die beschädigten Teile ausgetauscht werden.
Technische Wertminderung trifft beispielsweise zu, wenn bei einem LKW durch die fachmännische Reparatur das Leergewicht erhöht und folglich die Nutzlast gesenkt wird.
Für Fragen und eine individuelle Beratung, sowie ein unabhängiges Gutachten, kontaktieren Sie Ihr persönliches KFZ Sachverständigenbüro.