Der Restwert ist der Wert den ein Fahrzeug nach einem Unfall im unreparierten Zustand noch hat. Der Restwert wird von einem KFZ Sachverständigen durch Schätzung ermittelt und ist kein Verkaufspreis.
Den KFZ Sachverständigen für ein Unfallgutachten können Sie in einem Haftpflichtschadensfall frei wählen. So erhalten Sie eine neutrale Schätzung. Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Versicherung.
Der Restwert ist oftmals Streitgegenstand mit Versicherungen. Um so höher der Resetwert des Fahrzeuges ist, um so weniger muss die Versicherung zahlen. Daher legen Versicherungen Wert auf einen möglichst hohen Restwert. Ein unabhängiges Gutachten mit einer neutralen Einschätzung Ihres wirklichen Restwertes bringt Ihnen Vorteile. Außerdem müssen Sie das Gutachten in einem Haftpflichtschadensfall nicht bezahlen. Die Kosten für das Gutachten und den KFZ Unfallgutachter muss die gegnerische Versicherung übernehmen.
Als Grundlage für die Schätzung genügt es, wenn der Sachverständige drei Angebote von Restwertbörsen einholt.
Ab einer Reparaturhöhe von 70% des Wiederbeschaffungswertes muss der Restwert ermittelt und im Unfallgutachten aufgeführt werden.