Diese Frage stellt sich nach einem Verkehrsunfall, wenn das Fahrzeug des Geschädigten diesem nicht mehr zur Verfügung steht. Der Halter kann nämlich für die Zeit der Reparatur oder den Zeitraum bis zur Ersatzbeschaffung zwischen einem Mietwagen oder dem Anspruch eines Nutzungsausfalls wählen.
Der Nutzungsausfall ist sozusagen ein Schadensersatz für den Ausfall des Fahrzeuges, das durch den Unfall nicht benutzt werden kann.
Voraussetzung ist stets, dass wirklich ein Nutzungsausfall stattfindet. Das wäre nicht der Fall, wenn der Geschädigte auf die Reparatur verzichtet und von der fiktiven Abrechnung gebrauch macht.