Die Merkantile Wertminderung wird nach einem Unfall durch ein Gutachten ermittelt. Mit merkantiler Wertminderung die Differenz des Verkaufspreises beschrieben. Als Referenz werden zwei identische Gebrauchtwagen (wobei einer unfallfrei ist), die am Markt angeboten werden, verglichen.
Der merkantile Minderwert ist somit ein theoretischer Wertverlust, der sich aus der Tatsache ergibt, dass das unfallfreie Fahrzeug einen höheren Verkaufspreis am Markt erzielt.
Berechnet wird die merkantile Wertminderung bei einem Unfallgutachten durch ein KFZ Sachverständigenbüro.
Tipp: Machen Sie von Ihrem Recht gebrauch, einen eigenen, neutralen KFZ Gutachter, für ein unabhängiges Gutachten, zu bestellen.