Ein Haftlichtschaden ist ein durch einen unverschuldeten Unfall entstandener Sach,- Personen-, oder Vermögensschaden. Der Verursacher ist verpflichtet Ihnen den Schaden zu ersetzen, das bedeutet Sie so zu stellen, wie Sie ohne eintreten des Unfalls stehen würden.
In der Regel tritt an die Stelle des Unfallverursachers in einem Haftpflichtfall die Haftpflichtversicherung. Bei einem Haftpflichtschaden gibt es keine maximale Summe, d.h. der Schadenswert kann sich auf mehrere Millionen Euro belaufen. Dabei werden Schadenersatzansprüche gestellt.
Recht auf Leistungen bei Haftpflichtschaden
Folgende Leistungen stehen Ihnen zu
- Freie Wahl eines KFZ Sachverständigen für ein unabhängiges Unfallgutachten
- Freie Wahl eines Rechtsanwaltes
- Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
- Wahlweise Erstattung der Reparaturkosten
- Freie Wahl bei der Beschaffung eines Mietwagens
Alle diese Leistungen sind Teil des Gesamtschadens, der von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beglichen werden muss.
Sie benötigen keine eigene Rechtsschutzversicherung, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Außerdem können Sie alle diese Leistungen selbst veranlassen und müssen nicht vorher mit der Versicherung des Unfallgegners Kontakt aufnehmen.