Das seit 1997 in Deutschland eingeführte H-Kennzeichen für Oldtimer findet sich bei Fahrzeugen die älter als 30 Jahre und im guten Zustand sind.
Es gilt: Nicht jedes Fahrzeug, das alt ist, ist auch ein Oldtimer.
Für Oldtimer-Kennzeichen müssen nach deutschem Verkehrsrecht bestimmte Bestimmungen erfüllt werden.
Bedingungen für das H-Kennzeichen
- Die Erstzulassung des Fahrzeuges muss mindestens 30 Jahre zurück liegen
- Das Fahrzeug muss das Oldtimer-Gutachten bestanden haben. Das bedeutet, es muss gut Erhalten und im Originalzustand sein und dieser Zustand muss von einem KFZ Sachverständigen dokumentiert worden sein.
- Die Hauptuntersuchung muss bestanden sein
Außerdem gilt:
- Das Fahrzeug muss in allen Hauptbaugruppen dem Original entsprechen (Kein Tuning oder ähnliches)
- Umbauten sind nur erlaubt, wenn sie in dieser Zeit so üblich bzw. typisch waren
- Das Fahrzeug muss in einem guten Zustand ohne größere Mängel sein.
Die Vorteile des H-Kennzeichens:
- günstige KFZ-Steuer und preiswerter KFZ-Versicherungsschutz
- Autos dürfen ohne Katalysator gefahren werden
- Oldtimer dürfen auch ohne entsprechende Plakette in Umweltzonen fahren