Bei einem Autounfall ist ein KFZ Sachverständiger notwendig. Die Aufgabe des Unfallgutachters ist die Erstellung eines KFZ Gutachtens, um die Höhe der Entschädigung des Geschädigten (u.a. die notwendigen Reparaturkosten) zu ermittelt. Es ist Ihr Recht, selbst einen Unfallgutachter zu bestimmen, um ein unabhängiges Gutachten zu erhalten. Die Kosten für dieses Gutachtens muss die gegnerische Versicherung tragen.
Geldauszahlung durch fiktiver Abrechnung
Tritt bei einem Autounfall ein Schade ein und der Geschädigte verzichtet auf die Reparatur dieses Schadens, kann sich der Geschädigte die im Gutachten ermittelte Schadenssumme durch die fiktive Abrechnung auszahlen lassen.
Besonderheiten bei fiktiver Abrechnung
Als Besonderheiten gelten:
- Keine Nutzungsausfallentschädigung
- Keine Verbringungskosten
- Die Umsatzsteuer wir nicht bezahlt, da sie tatsächlich nicht angefallen ist.